Das Familienrecht regelt einen zentralen Lebensbereich. Es schafft den Rahmen für Ehe, Familie und Lebensgemeinschaft. Hier kann nur profundes Fachwissen die Basis für eine gute und erfolgreiche Beratung sein. Daher setzen wir auf Qualität statt auf eine breite Themenpalette.
Familienrecht sorgt vor. Beispiele sind: Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Ehevertrag und Partnerschaftsvertrag. Und das Familienrecht hilft: bei Trennung, Scheidung der Ehe, den Rechten der Kinder, bei Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, bei Immobilien, Schulden, Vermögenstransfers und Zuwendungen.
Und das Familienrecht gleicht aus. Denn bei allem Streit gilt: Faire Regelungen fördern eine emotionale Beruhigung. So kann häufig eine Eskalation der Streitigkeiten verhindert werden.
Unsere Mandanten unterstützen wir bei der Gestaltung ihres Lebens. Das umfasst nicht nur das aktive Leben, sondern auch dessen Ende. Zu wissen, dass alles geregelt ist, schafft Sicherheit und Lebensqualität. Unsere Expertise erhält Werte über Generationen.
Das Erbrecht ist vorausschauend: Schenkung, Testament, Erbvertrag und Vermächtnis regeln Dinge, die erst später relevant werden. Wobei es schon früh Sinn macht, sich dem eigenen Nachlass zu widmen. Der Unternehmer muss genauso vorsorgen, wie Ärzte und Freiberufler. Häufig ändern sich Lebenssituationen, ob Ehe oder Lebensgemeinschaft, schon nach wenigen Jahren, sodass Testamente und Erbverträge hinfällig sind.
Erblasser, die ihren Nachlass aktiv regeln, sichern die Zukunft - ihrer Ehefrau, ihres Ehemannes, ihrer Kinder, ihres Partners.
Die WHL Kanzlei für Familien- und Erbrecht mit Sitz in Düsseldorf ist seit vielen Jahren ausschließlich im Familienrecht und im Erbrecht tätig. Wir verstehen anwaltliche Dienstleistung nicht nur als Vertretung im gerichtlichen Prozess, sondern auch als vorbeugende Beratung unserer Mandanten bei der Abfassung von Eheverträgen und scheidungserleichternden Vereinbarungen. So können Kosten, Zeit und die Nerven der beteiligten Eheleute gespart werden.
Gegründet wurde die Kanzlei 1976 von Rechtsanwalt Axel Weiss. 1997 trat Rechtsanwältin Sabine Hippler ein, seit 2001 ist Dr. Ludwig Leidinger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied der Sozietät. Rechtsanwalt Michael Grüßenmeyer, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, trat 2007 in die Praxis ein. Seit 2016 verstärkt Rechtsanwalt Lukas Deppenkemper, Maître en droit, die Kanzlei, seit 2018 Rechtsanwältin Isabelle Jung. 2019 wechselte Sabine Hippler in den Ruhestand.
WHL Kanzlei für Familien- und Erbrecht
Kapellstr. 12
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 499886-0
Telefax: 0211 499886-18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!